Fußbodensanierung (Kompletterneuerung)
Dresdner Bank
Koppenstraße 93, 10243 Berlin-Friedrichshain
Leistungsphasen: 3 - 5 HOAI
Da vor fünfzig, hundert und mehr Jahren unter anderem Wohnbedürfnisse und Wohnstandards andere waren als heute, erfährt beinahe jeder Bestandsbau irgendwann eine Veränderung.
Dies geschieht durch Umbauten (zum Beispiel Zusammenlegung von zwei kleineren Zimmern zu einem großen Raum), Anbauten (zum Beispiel Wintergarten) oder Ausbauten (zum Beispiel Dachgeschoss). Oftmals ergibt sich mit solchen Baumaßnahmen gleichzeitig auch die Notwendigkeit einer Sanierung und/oder Modernisierung.
Unter einer Sanierung versteht man die baulich-technische Beseitigung von Schäden an einer Wohnung, einem Gebäude, mehreren Bauwerken oder ganzen Quartieren. Sie kann erhebliche Eingriffe in die Bausubstanz umfassen (zum Beispiel den Abriss und Neubau ganzer Fassaden). Häufig ist die Energieeffizienz eines Gebäudes Hauptziel einer Sanierung (» Energetisches Bauen).
Modernisierungen dienen der Erhöhung des Wohnstandards oder einer Nutzungsanpassung (zum Beispiel barrierefreies Wohnen).
Wer eine ältere Immobilie erwirbt, sollte darauf achten, dass sie keine Mängel aufweist – was nicht immer ganz leicht zu erkennen ist, wie das Beispiel » Villa Kirchner zeigt. Die Sanierung der Grundsubstanz von Baudenkmalen kommt dann in Frage, wenn die Erhaltung des Gebäudes gefährdet ist. Nach Maßgabe des Denkmalschutzes muss die Denkmalbehörde dabei die Grenze zwischen der substanzerhaltenden Sanierung und der reversiblen Restaurierung (Wiederherstellung eines alten Zustandes, der im Laufe der Zeit verloren gegangen ist) festlegen.
Umbau und Sanierung „Villa Epstein“ (denkmalgeschützt)
Douglasstraße 15-17, 14193 Berlin-Grunewald
Leistungsphasen: 1 - 8 HOAI
Zeichnung: » Ansicht